Donnerskirchen Gemeinde Tourismus
Kontakt
Gemeindeamt
Hauptstraße 29
7082 Donnerskirchen
Tel: 02683 / 8541
Fax: 02683 / 8101
post@donnerskirchen.bgld.gv.at
Maria Gruber
Tel: 02683 / 8541-10
Amtstunden
07.30 - 12.00   täglich
13.00 - 16.00   Mo, Di, Do
13.00 - 17.00   Mi
Parteienverkehr
08.00 - 12.00   Mo - Fr
nachmittags Termine
nach Vereinbarung
Bürgermeister
Termine nach Vereinbarung
 
Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaft
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Diese Urkunde wird von jener Gemeinde über Antrag ausgestellt, in der der/die Betroffene seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.

Hinweis: Der Antrag für einen Staatsbürgerschaftsnachweis des Neugeborenen ist nur nach einer bereits erfolgten Geburtsanmeldung möglich.

Ein eheliches Kind erwirbt die österreichische Staatsbürgerschaft ab dem Zeitpunkt der Geburt, auch wenn nur ein Elternteil österreichische/r Staatsbürger/In ist. Dies gilt nur für Kinder, die ab 1. September 1983 geboren sind.

Ein uneheliches Kind erwirbt sie, wenn die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist. Wird der Staatsbürgerschaftsnachweis von einer anderen Person als den Eltern oder den Großeltern des Kindes beantragt, wird eine von den gesetzlichen Vertretern erteilte Vollmacht benötigt.


mitzubringende Dokumente:
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel des Kindes
  • amtlicher Lichtbildausweis des/der Antragsteller/In
wenn Kind ehelich geboren und Ehe aufrecht: zusätzlich
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise jenes Elternteiles, welcher die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt
wenn Kind ehelich geboren und Ehe nicht mehr aufrecht: zusätzlich
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des/der Antragsteller/In (InhaberIn des Sorgerechtes)
  • wenn vorhanden: Scheidungsurkunde (wegen Bestätigung des Sorgerechtes)
  • wenn vorhanden: Sterbeurkunde
wenn Kind unehelich geboren: zusätzlich
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

Gebühren: € 40,90
(Bundesgebühren 28,60 + Verwaltungsabgabe 12,30)

Hinweis: Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises innerhalb von zwei Jahren nach Geburt eines Kindes keine Bundesgebühren und Landesverwaltungsabgaben an.
Ansprechpartner:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Eisenstadt und Umgebung
Hauptstraße 35
7000 Eisenstadt
Tel.Nr.: 02682/705 DW 660, DW 662
E-Mail Adresse: standesamt@eisenstadt.at