Donnerskirchen Gemeinde Tourismus
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7082 Donnerskirchen
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13.00 - 16.00   Mo, Di, Do
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Bürgermeister
Termine nach Vereinbarung
 
Strafregister
Strafregister
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.

Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen, usw.) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich.
Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

Gebühren:
€ 30,70, Bundesgebühr ( €14,30 für den Antrag u. € 14,30 Zeugnisgebühr) plus € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe bei der Antragstellung

Hinweis:
In Sonderfällen - wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z.B. Arbeitgeber/Arbeitgeberin, Behörde, usw.) dienen soll - entfällt die Zeugnisgebühr von € 14,30 und die Bescheinigung kostet somit € 16,40,--.

Mitzubringende Dokumente:
Weitere Informationen finden Sie unter Strafregisterauszug »
Ansprechpartner:
Maria Gruber
Meldeamt, Bürgerservice
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