Donnerskirchen Gemeinde Tourismus
Kontakt
Gemeindeamt
Hauptstraße 29
7082 Donnerskirchen
Tel: 02683 / 8541
Fax: 02683 / 8101
post@donnerskirchen.bgld.gv.at
Maria Gruber
Tel: 02683 / 8541-10
Amtstunden
07.30 - 12.00   täglich
13.00 - 16.00   Mo, Di, Do
13.00 - 17.00   Mi
Parteienverkehr
08.00 - 12.00   Mo - Fr
nachmittags Termine
nach Vereinbarung
Bürgermeister
Termine nach Vereinbarung
 
Sterbefall
Sterbefall
Bei einem Todesfall ist unverzüglich ein Arzt zu verständigen, der die Totenbeschau vornimmt.

Sie sollten auch gleich mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte zu veranlassen. Das Bestattungsunternehmen kann für Sie in den meisten Fällen auch die Veranlassung der Totenbeschau und die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt übernehmen.

Vor der Totenbeschau darf an der Verstorbenen/dem Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden!

Das Formular "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung" dienen der Eintragung im Sterbebuch beim Standesamt und dem Bestattungsunternehmen für die Durchführung der Bestattung.

Für die Beurkundung des Todes beim zuständigen Standesamt benötigen Sie:
  • Anzeige des Todes ausgestellt vom diensthabenden Gemeindearzt
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde
  • bei aufrechter Ehe: Heiratsurkunde
  • bei Familienstand verwitwet: die Sterbeurkunde bzw. die Abschrift aus dem Sterbebuch des Ehepartners
  • bei Familienstand geschieden: Scheidungsurteil mit Bestätigung der Rechtskraft
  • Eventuell Urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Vom zuständigen Standesamt, in dem der Todesfall eingetreten ist, erhalten Sie:
  • Sterbeurkunde
  • Abschrift aus dem Sterbebuch
  • Todesbestätigung (gebührenfrei) für Sozialversicherungszwecke

Setzen Sie sich bitte mit folgenden Personen in Verbindung:
Ansprechpartner:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Eisenstadt und Umgebung
Hauptstraße 35
7000 Eisenstadt
Tel.Nr.: 02682/705 DW 660, DW 662
E-Mail Adresse: standesamt@eisenstadt.at