Erfahren Sie, wie und wo Sie Ihren Reisepass beantragen können und welche Dokumente nötig sind.
Gültigkeit, Voraussetzungen und zuständige Stellen
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stellen
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei den Bezirkshauptmannschaften und den Magistraten beantragt werden.
Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt Umgebung
Ing.-Julius-Raab-Straße 1
7000 Eisenstadt
Tel: +43 57 600 4188
Öffnungszeiten Gemeindeamt
Parteienverkehr:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Amtsstunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr
Sprechstunde des Bürgermeisters:
nach tel. Vereinbarung unter
+43 2683 8541 10