Fundgegenstände können während der Öffnungszeiten im Gemeindeamt abgegeben werden.
Verlorene Gegenstände wiederfinden
In unserer Gemeinde werden häufig verlorene Gegenstände im Gemeindeamt abgegeben. Auch Sie können gefundene Gegenstände während der Öffnungszeiten bei uns abgeben. So tragen Sie dazu bei, dass verlorene Dinge schnell zu ihren Eigentümern zurückfinden.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, das Online-Fundamt zu nutzen. Dort erhalten Sie umfassende Informationen zu verlorenen und gefundenen Gegenständen und können online nach vermissten Objekten suchen.
Mehr Informationen:
Verlustanzeige
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.
Bestätigung Verlustanzeige:
Eine Bestätigung der Verlustanzeige kann im Gemeindeamt Donnerskirchen gegen eine Gebühr gedruckt werden, um diese als Vorlage für bestimme Stellen zu verwenden.
Kosten für die Ausstellung in der Gemeinde:
Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
Hinweis:
Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Verlustanzeige lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll. In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt 2,10 Euro.
Fristen:
Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.
Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.
Die Fundbehörde:
Fundbehörde ist das Gemeindeamt.
Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.
Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.
Öffnungszeiten Gemeindeamt
Parteienverkehr:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Amtsstunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr
Sprechstunde des Bürgermeisters:
nach tel. Vereinbarung unter
+43 2683 8541 10