Finden Sie heraus, was für eine Eheschließung oder Partnerschaftseintragung erforderlich ist.
Anmeldung Ihrer Eheschließung oder eingetragenen Partnerschaft
Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrer „Traumzeremonie“ ist die offizielle Anmeldung der Eheschließung/Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft im Standesamtsverband Eisenstadt und Umgebung und die Terminvereinbarung im Gemeindeamt Donnerskirchen.
Die sogenannte „Ermittlung der Ehefähigkeit“/“Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen“ (bei der beide Verlobte/Partnerschaftswerber persönlich anwesend sein müssen) erfolgt im Standesamtsverbandsbüro im Rathaus Eisenstadt, Hauptstraße 35.
Bitte beachten Sie, dass der Termin für Ihre Trauung/Verpartnerung erst fixiert werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig beim Standesamtsverband vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
Für die offizielle Anmeldung sind folgende Unterlagen im Original grundsätzlich notwendig (österreichische Staatsbürger, volljährig):
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- eventuell Nachweis akademischer Grad oder einer Standesbezeichnung (Verleihungsurkunde oder Vorlage einer inländischen Personenstandsurkunde, falls dort eingetragen)
- wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebten, die Heiratsurkunde der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft sowie den Nachweis über deren Auflösung oder Nichtigerklärung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes, falls dieser nicht in Österreich liegt
- Amtlicher Lichtbildausweis
Wenn Sie beide ein gemeinsames Kind haben:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Wenn der Verlobte in der Geburtsurkunde nicht als Vater eingetragen ist: Vaterschaftsanerkenntnis.
Kosten der Eheschließung:
Kosten Standesamt Eisenstadt:
Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit: 50,00 Euro
Vorlage von ausländischen Schriften: 130,00 Euro
Weitere Kosten: Bundesverwaltungsabgabe und eventuelle Kommissionsgebühren
Kosten Gemeinde:
Verwaltungsabgaben:
Niederschrift der Trauung: 2,10 Euro
Urkunden: 2 x 2,10 Euro
Bundesverwaltungsabgaben:
Trauung im Gemeindesaal Donnerskirchen:
Im Amtsraum während der Dienststunden: 5,45 Euro
Im Amtsraum außerhalb der Dienststunden: 10,90 Euro
Trauung außerhalb der Amtsräume:
An Werktagen während der Amtsstunden: 254,50 Euro
Außerhalb der Amtsstunden sowie an Samstagen: 354,50 Euro
Ausländischen Staatsangehörige
Bei ausländischen Staatsangehörigen gelten Sonderbestimmungen. Diese sind individuell beim Sitz des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes zu erfragen.
Bitte beachten Sie: Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden.
Aktuelle Verzeichnisse mit den österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetschern finden Sie auf deren Webseite. Für Dokumente, die aus Staaten stammen, mit denen Österreich kein Abkommen über die Befreiung von der Beglaubigung hat und die dem Haager Beglaubigungsübereinkommen (Apostille-Übereinkommen) nicht beigetreten sind, benötigen Sie auch die diplomatische Beglaubigung.
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Eisenstadt und Umgebung
Hauptstraße 35
7000 Eisenstadt
Tel: +43 2682 705 660
Tel: +43 2682 705 662
Mail: standesamt@eisenstadt.at
Ansprechpartner
Christoph Gänsbacher:
Tel: +43 2683 8541 12
Mail: post@donnerskirchen.bgld.gv.at
Öffnungszeiten Gemeindeamt
Parteienverkehr:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Amtsstunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr
Sprechstunde des Bürgermeisters:
nach tel. Vereinbarung unter
+43 2683 8541 10