Illustration der Kirche von Donnerskirchen vor Hügeln
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Eheschließungen und Partnerschaften

in Donnerskirchen

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Finden Sie heraus, was für eine Eheschließung oder Partnerschaftseintragung erforderlich ist.

Anmeldung Ihrer Eheschließung oder eingetragenen Partnerschaft

Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrer „Traumzeremonie“ ist die offizielle Anmeldung der Eheschließung/Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft im Standesamtsverband Eisenstadt und Umgebung und die Terminvereinbarung im Gemeindeamt Donnerskirchen.

Die sogenannte „Ermittlung der Ehefähigkeit“/“Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen“ (bei der beide Verlobte/Partnerschaftswerber persönlich anwesend sein müssen) erfolgt im Standesamtsverbandsbüro im Rathaus Eisenstadt, Hauptstraße 35.

Bitte beachten Sie, dass der Termin für Ihre Trauung/Verpartnerung erst fixiert werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig beim Standesamtsverband vorliegen.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die offizielle Anmeldung sind folgende Unterlagen im Original grundsätzlich notwendig (österreichische Staatsbürger, volljährig):

     

    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • eventuell Nachweis akademischer Grad oder einer Standesbezeichnung (Verleihungsurkunde oder Vorlage einer inländischen Personenstandsurkunde, falls dort eingetragen)
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebten, die Heiratsurkunde der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft sowie den Nachweis über deren Auflösung oder Nichtigerklärung
    • Nachweis des Hauptwohnsitzes, falls dieser nicht in Österreich liegt
    • Amtlicher Lichtbildausweis

    Wenn Sie beide ein gemeinsames Kind haben:

    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Wenn der Verlobte in der Geburtsurkunde nicht als Vater eingetragen ist: Vaterschaftsanerkenntnis.

    Kosten der Eheschließung:

    Kosten Standesamt Eisenstadt:

    Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit: 50,00 Euro
    Vorlage von ausländischen Schriften: 130,00 Euro
    Weitere Kosten: Bundesverwaltungsabgabe und eventuelle Kommissionsgebühren

    Kosten Gemeinde:

    Verwaltungsabgaben:
    Niederschrift der Trauung: 2,10 Euro
    Urkunden: 2 x 2,10 Euro
    Bundesverwaltungsabgaben:

    Trauung im Gemeindesaal Donnerskirchen:

    Im Amtsraum während der Dienststunden: 5,45 Euro
    Im Amtsraum außerhalb der Dienststunden: 10,90 Euro

    Trauung außerhalb der Amtsräume:

    An Werktagen während der Amtsstunden: 254,50 Euro
    Außerhalb der Amtsstunden sowie an Samstagen: 354,50 Euro

    Ausländischen Staatsangehörige

    Bei ausländischen Staatsangehörigen gelten Sonderbestimmungen. Diese sind individuell beim Sitz des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes zu erfragen.

    Bitte beachten Sie: Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden.

    Aktuelle Verzeichnisse mit den österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetschern finden Sie auf deren Webseite. Für Dokumente, die aus Staaten stammen, mit denen Österreich kein Abkommen über die Befreiung von der Beglaubigung hat und die dem Haager Beglaubigungsübereinkommen (Apostille-Übereinkommen) nicht beigetreten sind, benötigen Sie auch die diplomatische Beglaubigung.

    Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Eisenstadt und Umgebung

    Hauptstraße 35
    7000 Eisenstadt

    Tel: +43 2682 705 660
    Tel: +43 2682 705 662
    Mail: standesamt@eisenstadt.at

    Ansprechpartner

    Christoph Gänsbacher:
    Tel: +43 2683 8541 12
    Mail: post@donnerskirchen.bgld.gv.at

    Öffnungszeiten Gemeindeamt

    Parteienverkehr:
    Montag - Freitag
    08:00 - 12:00 Uhr

    Amtsstunden:
    Montag, Dienstag, Donnerstag:
    07:30 - 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:30 - 12:00 Uhr und
    13:00 - 17:00 Uhr

    Freitag:
    07:30 - 12:00 Uhr

    Sprechstunde des Bürgermeisters:
    nach tel. Vereinbarung unter
    +43 2683 8541 10

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