Erfahren Sie alles zum Wärmepreisdeckel: Wer gefördert wird, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Förderung beantragen.
Wärmepreisdeckel
Eine Beantragung ist direkt über das Land Burgenland online möglich. Alternativ kann das Formular im Gemeindeamt abgeben werden.
Für die Berechnung der Förderungen müssen Sie Unterlagen über die laufenden Heizkosten vorlegen. Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie über diese Unterlagen verfügen.
Eine Beantragung ist über das Land Burgenland möglich.
Fördervoraussetzungen:
- Netto-Jahreshaushaltseinkommen max. 63.000 Euro
- Keine Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze für Heizkosten:
- bis 23.000 Euro: 3 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
- bis 33.000 Euro: 4 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
- bis 43.000 Euro: 5 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
- bis 63.000 Euro: 6 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
WICHTIG: Es wird von 90 Prozent der Heizkosten ausgegangen, um einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.
Download:
Formular Wärmepreisdeckel 2025
Mehr Informationen:
Ansprechpartner
Anna Reichardt
Tel: +43 2683 8541 10
Mail: post@donnerskirchen.bgld.gv.at
Öffnungszeiten Gemeindeamt
Parteienverkehr:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Amtsstunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr
Sprechstunde des Bürgermeisters:
nach tel. Vereinbarung unter
+43 2683 8541 10