Illustration der Kirche von Donnerskirchen vor Hügeln
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Wärmepreisdeckel

Förderung

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Erfahren Sie alles zum Wärmepreisdeckel: Wer gefördert wird, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Förderung beantragen.

Wärmepreisdeckel

Eine Beantragung ist direkt über das Land Burgenland online möglich. Alternativ kann das Formular im Gemeindeamt abgeben werden.

Für die Berechnung der Förderungen müssen Sie Unterlagen über die laufenden Heizkosten vorlegen. Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie über diese Unterlagen verfügen.

Eine Beantragung ist über das Land Burgenland möglich.

Fördervoraussetzungen:

  • Netto-Jahreshaushaltseinkommen max. 63.000 Euro
  • Keine Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze für Heizkosten:
    • bis 23.000 Euro: 3 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
    • bis 33.000 Euro: 4 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
    • bis 43.000 Euro: 5 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
    • bis 63.000 Euro: 6 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens

WICHTIG: Es wird von 90 Prozent der Heizkosten ausgegangen, um einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.

Download:

Formular Wärmepreisdeckel 2025

Mehr Informationen:

Wärmepreisdeckel – Land Burgenland

Ansprechpartner

Anna Reichardt
Tel: +43 2683 8541 10
Mail: post@donnerskirchen.bgld.gv.at

Öffnungszeiten Gemeindeamt

Parteienverkehr:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Amtsstunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr

Sprechstunde des Bürgermeisters:
nach tel. Vereinbarung unter
+43 2683 8541 10

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