Erfahren Sie, wie Sie Ihr kleines Bauvorhaben in Donnerskirchen mühelos anmelden und realisieren.
Regelungen für geringfügige Bauvorhaben nach § 16(1) (Bgld. BauG)
Geringfügige Bauvorhaben sind z. B.:
- Schwimm- und Wasserbecken bis zu einer durchschnittlichen Tiefe von 1,8 m und einer Wasserfläche bis 50 m²
- freistehende Bauten und Gebäude im Bauland sowie in der Widmungsart „Grünfläche-Hausgärten“ bis zu einer Brutto-Grundfläche bis 20 m²
- Sockel bis 1 m sowie Einfriedungen bis 2 m Höhe
- nachträgliche Wärmedämmungen, Fenstertausch, Kaminsanierung sowie Dachsanierungen
- Balkon- und Loggienverglasungen
- Wärmepumpen im Freien und Klimaanlagen bis jeweils einem Betriebsgeräusch von maximal 35 dB an der Grundstücksgrenze.
Download:
Bauanzeige § 16(1) (Bgld. BauG)
Öffnungszeiten Gemeindeamt
Parteienverkehr:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Amtsstunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr
Sprechstunde des Bürgermeisters:
nach tel. Vereinbarung unter
+43 2683 8541 10