Illustration der Kirche von Donnerskirchen vor Hügeln
Illustration der Kirche von Donnerskirchen vor Hügeln

Bewilligungs­­­pflichtiges Bauvorhaben­

in Donnerskirchen

Startseite 9 Bürgerservice 9 Bauamt 9 Bewilligungs­­­pflichtiges Bauvorhaben­

Finden Sie heraus, was für die Bewilligung Ihres Bauvorhabens in Donnerskirchen erforderlich ist.

Regelungen für bewilligungspflichtige Bauvorhaben § 17(1) (Bgld. BauG)

Der Bauwerber hat bei der Baubehörde ein von ihm unterfertigtes schriftliches Ansuchen, um Baubewilligung einzubringen und gleichzeitig auf den Plänen die unterfertigten Zustimmungserklärungen (Angabe des Namens und Datums der Unterfertigung) der Eigentümer jeder Grundstücke, die von den Fronten des Baues weniger als 15 m entfernt sind (§ 21 Abs. 1 Z 3), und die für die baupolizeiliche Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Dazu gehören jedenfalls Baupläne (Lageplan 1:200 oder 1:500; Grundrisse, Ansichten und Querschnitte 1:100 oder 1:50) und Baubeschreibung, in der der vorgesehene Verwendungszweck anzugeben ist, in jeweils dreifacher Ausfertigung,
  • ein letztgültiger Grundbuchsauszug (nicht älter als sechs Monate),
  • ein Verzeichnis der Eigentümer jener Grundstücke, die von den äußersten Kanten des Bauvorhabens weniger als 15 m entfernt sind,
  • ein ausgefülltes Datenblatt für das Gebäude- und Wohnungsregister im Sinne der Anlage zum Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz),
  • und ein Energieausweis.
  • schriftliches Ansuchen (Bauansuchen § 17(1))

Liegen dem Ansuchen um Baubewilligung nicht sämtliche Zustimmungserklärungen (Angabe des Namens und Datums der Unterfertigung) der Eigentümer jener Grundstücke vor, die von den Fronten des Baues weniger als 15 m entfernt sind (§ 21 Abs. 1 Z 3) oder liegen sonstige Gründe die baupolizeiliche Interessen berühren vor, die die Durchführung einer mündlichen Verhandlung erfordern, hat die Baubehörde eine mündliche Verhandlung gemäß § 18 Bgld. BauG vorzunehmen. Zur Bauverhandlung sind die Parteien (§ 21) sowie die zur baupolizeilichen Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Sachverständigen und Planverfasser zu laden.

Download:

Bauanzeige § 17(1) (Bgld. BauG)

Ansprechpartner

Christoph Gänsbacher
Tel: +43 2683 8541 12
Mail: post@donnerskirchen.bgld.gv.at

 

Öffnungszeiten Gemeindeamt

Parteienverkehr:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Amtsstunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr

Sprechstunde des Bürgermeisters:
nach tel. Vereinbarung unter
+43 2683 8541 10

Skip to content