Illustration der Kirche von Donnerskirchen vor Hügeln
Illustration der Kirche von Donnerskirchen vor Hügeln

Barrierefreiheit

Die Marktgemeinde Donnerskirchen ist bestrebt, ihre Webseite im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben (Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) zur Barrierefreiheit so zugänglich wie möglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Besuchern einen einfachen Zugang zu unseren Informationen und Dienstleistungen zu bieten. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

Diese Webseite wird im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei gestaltet. Wir sind uns jedoch bewusst, dass es Bereiche gibt, die noch verbessert werden können. Sollten Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Ihre Rückmeldungen helfen uns, die Barrierefreiheit stetig zu verbessern.

Um die Barrierefreiheit unserer Webseite zu optimieren, setzen wir ein Barrierefreiheits-Tool ein, das am Desktop über ein gut sichtbares Icon am rechten Bildschirmrand erreichbar ist. Mit Hilfe dieses Tools kann die Webseite einfach an verschiedene Bedürfnisse angepasst werden. Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:

 

  • Text vergrößern
  • Text verkleinern
  • Graustufen
  • Hoher Kontrast
  • Negativer Kontrast
  • Heller Hintergrund
  • Links unterstreichen
  • Lesbare Schriftart
  • Sitemap einsehen

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, auf bestimmte Inhalte zuzugreifen, oder wenn Sie Verbesserungsvorschläge haben, wenden Sie sich bitte an unser Team unter

Marktgemeinde Donnerskirchen
Hauptstraße 29
7082 Donnerskirchen

Tel: +43 2683 8541
E-Mail: post@donnerskirchen.bgld.gv.at

Prüfung und Beseitigung von Barrierefreiheitsmängeln

Die Marktgemeinde Donnerskirchen wird Ihre Meldung oder Beschwerde bezüglich etwaiger Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen unserer Webseite sorgfältig prüfen. Falls erforderlich, werden die identifizierten Mängel behoben. Über das Ergebnis der Prüfung sowie die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen werden wir Sie innerhalb von zwei Monaten informieren. Sollten bestimmte Inhalte unserer Webseite von der Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls innerhalb dieses Zeitraums darüber in Kenntnis gesetzt.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit den Antworten, die Sie von der Marktgemeinde Donnerskirchen erhalten, nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes Burgenland einzureichen. Beschwerden können per E-Mail an post.antidiskriminierung@bgld.gv.at gesendet werden.

Kontakt:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Antidiskriminierungsbeauftragter Mag. Klaus Mezgolits
Thomas Alva Edison-Straße 2
7000 Eisenstadt

Der Antidiskriminierungsbeauftragte wird prüfen, ob Ihre Beschwerde einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 31a Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz darstellt, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen.

Ist Ihre Beschwerde berechtigt, wird der Antidiskriminierungsbeauftragte dem zuständigen Rechtsträger Empfehlungen aussprechen und Maßnahmen vorschlagen, die zur Beseitigung der festgestellten Mängel beitragen sollen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter:
https://www.burgenland.at/barrierefreies-internet/beschwerdeverfahren

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